Jeder Euro zählt
Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.
Laut § 7 der Stiftungssatzung wird eine Zustifterin/ein Zustifter stimmberechtigtes Mitglied in der Stiftungsversammlung für fünf Jahre, wenn ein Mindestbetrag in Höhe von 500,- € zugestiftet wird oder erhält ab einer Zustiftung in Höhe von 5.000,- € ein lebenslanges Stimmrecht in der Stiftungsversammlung. Für eine Zustiftungen überweisen Sie einen selbst festgesetzten Betrag auf das Konto der
Bürgerstiftung Karow: Deutsche Bank IBAN: DE43100700240283535303 BIC: DEUTDEDBBER BLZ 100 700 24 Konto-Nr. 283 53 53 03 Verwendungszweck: "Zustiftung + Ihr Name"
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