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Marcel CHARTRON

 

Zustiftung

nachhaltig Gutes tun, zustiften!

Denn durch den Stiftungsbeitrag wird das Grundvermögen der Bürgerstiftung Karow weiter aufgebaut und lediglich die Erträge und Zinsen daraus werden für die Förderzwecke in Karow ausgegeben. Bereits die ersten Karower Privatpersonen und Unternehmen entschlossen sich die Bürgerstiftung Karow finanziell zu unterstützen. Sie tragen die Idee der nachhaltigen Förderung aus einer Bürgerstiftung mit. Viele Generationen nach uns können aus den Erträgen der Bürgerstiftung Karow zähren.

Jeder Euro zählt

Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Laut § 7 der Stiftungssatzung wird eine Zustifterin/ein Zustifter stimmberechtigtes Mitglied in der Stiftungsversammlung für fünf Jahre, wenn ein Mindestbetrag in Höhe von 500,- € zugestiftet wird oder erhält ab einer Zustiftung in Höhe von 5.000,- € ein lebenslanges Stimmrecht in der Stiftungsversammlung. Für eine Zustiftungen überweisen Sie einen selbst festgesetzten Betrag auf das Konto der

Bürgerstiftung Karow:
Deutsche Bank
BLZ 100 700 24
Konto-Nr. 283 53 53 03
Verwendungszweck: "Zustiftung + Ihr Name"


Helfen auch Sie helfen!

Wir für Karow - gemeinsam sind wir STARK.

Gemeinsam Gutes anstiften

 

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